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| Brunnenstraße: Seit 1926 die Benennung der südlichen Fortsetzung der Putlitzer Straße nach der Einmündung der Kleinen Kemnadenstraße. | |||
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| Brunow: Ludwig Brunow, Bildhauer, (1843 - 1913) hat das Parchimer Moltkedenkmal geschaffen. Der seinerzeit angesehene und vielbeschäftigte Künstler ist in Lutheran, Kreis Parchim, geboren. | |||
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![]() Eine frühere Ruhebank im Buchholz |
Buchholz: Das Waldgebiet Buchholz liegt unmittelbar am südöstlichen Rande Parchims. Die Buche ist hier - wie der Name schon sagt - eine häufige Baumart. Diese Laubbäume gedeihen auf dem steinigen Erdboden, den Gletscher der Eiszeit in dieser Gegend aufgeschoben haben, recht gut. Im westlichen Teil des Waldgebietes ist der Pathenberg mit etwa 72 Metern die höchste Erhebung, und im östlichen Teil ist es der Hollertsberg mit 60 Metern. Die quer durch das Gehölz verlaufende Trift, das ist ein breiter Weg, auf dem früher die städtischen Viehherden entlang | ||
| getrieben werden, teilt dieses Gebiet in das Erste oder Kreuztorsche und in das Zweite oder Wockertorsche Buchholz. Im Buchholz verlaufen viele Wege, die zu Spaziergängen einladen. Der am meisten begangene Weg ist wohl der Slater Fährsteig, der von der Stadt aus, dicht am westlichen Waldrand entlang, an dem mit Eichen umrahmten Festplatz vorbei, den Pathenberg herauf und herab und dann zu der Kahnfähre führt, mit der man über die Elde nach Slate gelangt. Für Spaziergänger sind in diesem Gebiet an verschiedenen Stellen Ruhebänke und früher auch Schutzpavillons vorhanden. Um das Buchholz ranken sich verschiedene Sagen. Auf dem Pathenberg zum Beispiel sollen des Nachts, während der Geisterstunde, die verstorbenen Parchimer Ratsherren bei Laternenlicht Karten spielen; mit Leuten, die sich zu dieser Zeit über den Pathenberg zu gehen getrauen, treiben sie dann allerhand Schabernack, und sie sagen auch Unheil voraus. Festplatz im Buchholz Pavillons und Sitzbänke im Buchholz | |||
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| Buchholzallee: Die Bäume auf dem Wege vom Kreuztor zum Buchholz werden um 1850 gepflanzt. Die Bebauung beginnt etwa zwanzig Jahre später. Im wesentlichen werden hier Wohnhäuser errichtet. Diese meist recht stattlichen Gebäude zeigen an ihren Fassaden teilweise Schmuckelemente, die an die Gotik, den Barock, den Klassizismus und die Fachwerkbauweise anklingen. Die Benennung ist anfangs Buchholzstraße und dann seit 1906 Buchholzallee. | |||
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| Buchholzfeld: Der Flurname eines der großen Gebiete, in welche die umfangreiche Parchimer Feldmark von alters her eingeteilt ist. Dieses Feld nimmt ungefähr die Fläche zwischen der Elde und dem Weg nach Paarsch ein. Buchholzfeld ist auch die Anschrift der Wohnhäuser, die an dem Weg liegen, der von der Kastanienallee abzweigt und parallel zum Waldrand verläuft. | |||
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| Bundesstraßen: Durch Parchim führen die B 191 - auf der Route der früheren Chausseen nach Ludwigslust und Lübz- und die B 321 - auf der Route der früheren Chausseen nach Schwerin und Putlitz -. Die B 191 ersteckt sich heute von Plau bis Celle und die B 321 von Schwerin bis Pritzwalk; seit einigen Jahren gehört auch die Strecke vom der B 5 über Hagenow nach Schwerin zur B 321. Chausseen | |||
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![]() Die Ruine des Parchimer Burgwalles |
Burg Parchim: Die Burg Parchim erscheint 1170 erstmalig in einer Urkunde. Sie wird aber wohl schon im Zusammenhang mit der Einwanderung slawischer Stämme in dieses Gebiet errichtet worden sein. Die Burgen der Slawen bestehen früher aus einem mit Balkenwerk verstärkten Erdwall und mit einem Wehrgang auf der Wallkrone. Innerhalb des Parchimer Walles befinden sich Wohn- und Vorratsgebäude, die mit dem Aufkommen der Backsteinbauweise wohl aus diesem Material errichtet werden, denn die Landesfürsten residieren hier einige Jahrzehnte lang.. | ||
| Ein mächtiger Turmstumpf
von annähernd 6 Metern Höhe und 4,5 Metern Wanddicke, vermutlich der Rest
des Bergfriedes, wird erst 1849 abgebrochen; er steht damals auf der
östlichen Seite der Bleicherstraße etwa bei der Einmündung des
Wiesenganges. Durch die Elde, den
Burgteich (heute Kleine Wiese) und den Burggraben (heute
Papiermachergraben) wird die Burg seinerzeit vollständig von
Wasserhindernissen umgeben. Im Laufe des 14. Jahrhunderts verfällt die
Anlage, und die Stadt Parchim kauft 1377 "..den borgwal bynnen unde
buten... myt beyden demmen unde weghen" (den Burgwall drinnen und
draußen... mit beiden Dämmen und Wegen). Heute ist nur noch der
Bleicherberg als Ruine der Parchimer Burg vorhanden.
Bleicherberg Kaiser Friedrich-Barbarossa Papiermachergraben |
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| Burgdamm: Seit 1926 die Benennung der Verlängerung der Bleicherstraße, die zum Wiesenring führt. Diese Straße verläuft am früheren Burgwall - heute Bleicherberg - vorbei; sie heißt vorher Wiesenstraße. | |||
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| Bürger und Einwohner: Es gibt früher in Parchim - wie in anderen Städten des Landes - Bürger und Einwohner. Der Erwerb des städtischen Bürgerrechts ist bis zur Einführung der Mecklenburgischen Städteordnung 1919 an besondere Bedingungen geknüpft. Diese sind im wesentlichen das Eigentum an einem Hausgrundstück oder eine selbständige Berufstätigkeit. Nur die Bürger haben das Recht, an den Wahlen zum Bürgerausschuß und anderen Entscheidungen des städtischen Lebens teilzunehmen. Die Erteilung des Bürgerrechtes ist von der Ablegung des Bürgereides abhängig. In den Zeitungen wird dann veröffentlicht, wem das Bürgerrecht erteilt wurde. Ausübung der Bürgerrechte Eximierte | |||
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| Bürgerausschuß: Die Landesregierung erläßt 1832 für die Stadt Parchim eine neue "Ordnung der Bürger-Repräsentation und Magistratswahlen". Alle Bürger können nun die 18 Repräsentanten für die Dauer von 6 Jahren wählen. Damit entfällt die bisherige berufsständische Grundlage der Bürgervertretung, bei der nur die Mitglieder der Handwerksämter vertreten sind. Die Repräsentanten bilden den Bürgerausschuß; und sie wählen aus ihrer Mitte den Bürgerworthalter und seinen Vertreter (Substitut). Die wichtigsten Aufgaben des Bürgerausschusses bestehen in der Kontrolle der städtischen Finanzen und der Wahl der Mitglieder des Magistrats. (Diese werden auf Lebenszeit gewählt.) Zu einer Änderung dieser "Ordnung" kommt es 1848. Die Anzahl der Bürgervertreter wird nun verdoppelt, und sie dürfen nun auch zu jeder Zeit aus eigenem Ermessen zusammenkommen. Bis dahin müssen die Zusammenkünfte und der Gegenstand der Beratung immer 48 Stunden vorher dem Magistrat mitgeteilt werden. Diese Stadtverfassung bleibt bis zur Einführung der Mecklenburgischen Städteordnung 1919 in Kraft. Stadtsprecher | |||
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![]() Ausschnitt aus einer Anzeige der Parchimer Zeitung von 1884 |
Bürgerquartier: Seit Jahrhunderten beziehen Soldaten, die sich ständig oder zeitweilig in der Stadt aufhalten, bei den Bewohnern Quartier. Dieses ist allgemein im Lande üblich. Es handelt sich meistens um eine Natural-Einquartierung, bei der die "Gäste" auch beköstigt werden müssen. Dabei kann es sich um Soldaten aus dem eigenen Lande oder feindlichen Ländern handeln. Dabei treten die fremden Soldaten besonders fordernd auf. Die Mannschaften der Zietenhusaren zum Beispiel, die sich seit 1742 für einige Jahrzehnte in Parchim zum Schutze der preußischen Pfandverwaltung aufhalten, bringen teilweise ihre Familie mit, und sie verlangen auch für ihre Frauen und Kinder in der Stadt eine angemessene Unterkunft. Dieses ist für die Parchimer eine sehr große Belastung, da eine Unterstützung durch den Magistrat nur sehr zögernd oder gar nicht erfolgt. | ||
| Die Einquartierungsangelegenheiten werden seinerzeit durch eine besondere städtische Behörde, dem Quartieramt, geregelt. Gegen diese Behörde werden von den hiesigen Bürgern 1811, während der französischen Besatzung, heftige Vorwürfe erhoben, weil sie die Lasten nicht gleichmäßig verteilt. Die Angehörigen des 1867 aufgestellten Parchimer Dragonerregiments sind bis zur Fertigstellung der Kaserne 1879 ebenfalls bei den Bewohnern der Stadt untergebracht. Aber auch noch in den folgenden Jahrzehnten werden bei Manövern, die in dieser Gegend durchgeführt werden, Soldaten in Bürgerquartieren untergebracht. Doch jetzt sind die Leistungen seitens der Quartiergeber und deren Vergütung durch die Kämmereikasse genau festgelegt. Bürgerquartiere werden hier noch bis 1945 in Anspruch genommen. | |||
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